Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege war ungerechtfertigt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011 – ECHR 115 (2011)

Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege war ungerechtfertigt

In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag.

Pressemitteilung des EGMR in gesondertem Fenster öffnen

Quelle: Presseinformation des Kanzlers des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21.07.2011

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